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Frömmrich-Klage abgewiesen

„Rechtmäßiges demokratisches Verfahren bei Wahlen attestiert“

FRANKENBERG . Wie berichtet ist der ehemalige Fraktionsvorsitzende der Grünen im Stadtparlament, Jürgen Frömmrich, vor dem Kasseler Verwaltungsgericht mit seiner Klage gegen die Wahl der Ausschüsse gescheitert. Parlamentschef Rainer Hesse zeigt sich zufrieden mit dem Ausgang.

Frömmrich hatte dagegen geklagt. dass die CDU, die BLF und die FDP bei der konstituierenden Sitzung der Stadtverordneten im vorigen April einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die vier Ausschüsse eingereicht hatten. um einen zusätzlichen Sitz zu erhalten.

Die Grünen waren dadurch leer ausgegangen. Frömmrich hatte das Wahlverfahren seinerzeit als „rechtswidrig und undemokratisch" gebrandmarkt. Hesse hatte das Parlament als Beklagter beim Prozess vertreten. „Die Urteilsbegründung liegt mir derzeit noch nicht vor, so dass ich noch keine Einzelheiten dazu mitteilen kann", sagte er. .Es war erstaunlich, dass sich Jürgen Frömmrich vor Gericht darüber aufklären lassen musste, dass in Frankenberg eine feste Koalitionsvereinbarung existiert. Für das Gericht hatte es, wie vorige Woche in der FZ berichtet. eine wesentliche Rolle gespielt, dass nicht eine bloße Zählgemeinschaft den gemeinsamen Wahlvorschlag von CDU, BLF und FDP eingebracht habe, sondern eine feste Koalition. Er habe auch durch Presseausschnitte belegt, dass die drei Fraktionsspitzen einen Koalitionsvertrag über die gesamte Wahlperiode von 2006 bis 2011 geschlossen hätten, berichtet Hesse. Ein Fraktionschef habe dem Gericht zudem den Koalitionsvertrag zur Verfügung gestellt.

Die Vorsitzende Richterin habe nach seinen Hinweisen in der Verhandlungspause die Presseberichterstattung zur Koalitionsbildung auch im Internet recherchiert, sagt Hesse. Frömmrich habe vor Gericht darauf beharrt, dass ihm ein Koalitionsvertrag nicht bekannt gewesen sei und er daher von einer Zählgemeinschaft ausgegangen sei. Er habe sich daraufhin von der Richterin über die Berichterstattung zur Koalitionsbildung belehren lassen müssen. „Ich kann mir nur vorstellen, dass der Landtagsabgeordnete Jürgen Frömmrich die umfangreiche Presseberichterstattung zur Bildung der Koalition nicht verfolgt hat", kommentiert Hesse. Mit der Abweisung der Klage habe das Verwaltungsgericht dem Parlament ein rechtmäßiges demokratisches Verfahren bei den Ausschusswahlen attestiert.

 

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